Coronavirus und Gesellschafterversammlungen:
Welche Möglichkeiten bleiben den GmbH-Gesellschaftern, Beschlüsse zu fassen?
Kanzlei Wipfler2020-08-04T15:17:15+02:00
Nach § 48 Abs. 1 GmbHG werden Gesellschafterbeschlüsse grundsätzlich „in Versammlungen“, mithin in Zusammenkünften der Gesellschafter an einem Ort, gefasst. Mit den gegen das Coronavirus ergriffenen Maßnahmen ist die Durchführung einer Gesellschafterversammlung als Präsenzsitzung aber nahezu unmöglich geworden bzw. sollte dies aufgrund Ansteckungsgefahren vermieden werden. Im ersten Halbjahr findet jedoch regelmäßig die ordentliche Gesellschafterversammlung [...]
Welche Möglichkeiten bleiben den GmbH-Gesellschaftern, Beschlüsse zu fassen?Kanzlei Wipfler2020-08-04T15:17:15+02:00